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Allgemeine Geschäftsbedingungen Waldgaststätte Cramerhaus

 (Pro Jagdkonzept GmbH)

 

1.    Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern zur Beherbergung und Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen, Feiern, Banketten etc. sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferung der Pro Jagdkonzept GmbH, nachfolgend Gaststätte genannt.

  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Veranstaltungsräume sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gaststätte.

  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2.    Vertragsabschluss, -partner, -haftung, -verjährung

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Gaststätte zustande. Der Gaststätte steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

  • Vertragspartner sind die Gaststätte und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Gaststätte gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, sofern der Gaststätte eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  • Alle Ansprüche gegen die Gaststätte verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gaststätte beruhen.

  • Diese Haftbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Gaststätte auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3.    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Die Gaststätte ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Gaststätte zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Gaststätte an Dritte.

  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Die Gaststätte ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nachzubelasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Gaststätte allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

  • Die Preise können von der Gaststätte ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Gaststätte oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Gaststätte dem zustimmt.

  • Rechnungen der Gaststätte ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Gaststätte ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Gaststätte berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Gaststätte der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

  • Die Gaststätte ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  • Ferner ist die Gaststätte berechtigt, zu Beginn oder während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender f. für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Hotelaufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender f. erfolgt ist.

  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Gaststätte aufrechnen oder mindern.

4.    Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Gaststätte geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gaststätte. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Gaststätte oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

  • Sofern zwischen der Gaststätte und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Gaststätte auszulösen.Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Gaststätte ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Gaststätte oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

  • Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Gaststätte die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

  • Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, steht es der Gaststätte frei, den ihr entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen.Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5.    Rücktritt der Pro Jagdkonzept GmbH

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Gaststätte in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Gaststätte auf sein Recht vom Rücktritt verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.

  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Gaststätte gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Gaststätte ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • Ferner ist die Gaststätte berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Gaststätte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Gaststätte begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gaststätte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gaststätte zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz b. vorliegt.

  • Die Gaststätte hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  • Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann die Gaststätte unterbinden bzw. abbrechen.

  • Bei berechtigtem Rücktritt der Gaststätte oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger e. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

6.    Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume.

  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat die Gaststätte das Recht, gebuchte Zimmer nach 17.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die Gaststätte herleiten kann. Ansprüche der Gaststätte aus Klausel 4. Bleiben von dieser Regelung unberührt.

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Gaststätte spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Gaststätte über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12.00 Uhr 50 % des Logipreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.    Haftung der Pro Jagdkonzept GmbH

  • Die Gaststätte haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Gaststättenaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gaststätte die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gaststätte beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Gaststätte beruhen. Einer Pflichtverletzung der Gaststätte steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Gaststätte auftreten, wird die Gaststätte bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare einzutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  • Für eingebrachte Sachen haftet die Gaststätte dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 € sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Gaststätte Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Zimmer oder Veranstaltungsräume, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gaststättenparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gaststättengrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet die Gaststätte nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Gaststätte.

  • Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Gaststätte bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalt sich die Gaststätte nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

8.    Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags. Der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gaststättenaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gaststätte.

 

Stand: 01.01.2023

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